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Die LAGA PN 98 ist eine von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) beschlossene Richtlinie. Sie gibt umfassende Vorgaben und Informationen zum Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen in Deutschland vor. Somit dient sie als „Technische Anleitung zur Verwertung, Behandlung und sonstigen Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen“. Im Jahr 2019 sind die Bezüger der Richtlinie durch das LAGA-Forum Abfall-Untersuchung an die aktuelle Rechtslage angepasst worden. Auch nach dem Inkrafttreten der neuen Ersatzbaustoffverordnung vom 01.08.2023 gilt sie weiterhin als Regelapparat für die Probenahme von festen Abfällen. Ein Lehrgang mit anschließender Prüfung ist als Probenehmer nachzuweisen und mindestens alle 5 Jahre aufzufrischen.

Alle Themen nach Kategorien geordnet:

Inhalte der LAGA Richtlinie

Klassifizierung von Abfällen

Die VDI 6023 gibt detaillierte Vorgaben für die hygienegerechte Planung, Ausführung und den Betrieb von Trinkwasser-Installationen. Dabei werden alle relevanten Aspekte von der Materialauswahl bis zur Inbetriebnahme berücksichtigt.

Entsorgungswege

Die Richtlinie gibt vor, welche Entsorgungswege für die verschiedenen Abfallarten genehmigt sind. Außerdem werden klare Vorgaben zur umweltgerechten Verwertung und Entsorgung definiert, um negative Umweltauswirkungen zu reduzieren.

Prüfmethoden

In der LAGA PN 98 werden unterschiedliche Prüfmethoden beschrieben, welche für die Analytik und Bewertung angewandt werden müssen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Abfälle richtig klassifiziert und behandelt werden.

Dokumentationspflichten

Der Leitfaden schließt Anforderungen an die Dokumentation und Nachweisführung bei der Abfallentsorgung ein. Diese Pflicht soll Klarheit und Rückverfolgbarkeit schaffen sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gewähren.

Ziele der LAGA PN 98

Umweltschutz

Minimierung von Umweltschäden durch den korrekten Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen.

Ressourcenschonung

Förderung des Recyclings und der Wiederverwertung von Abfällen, um natürliche Ressourcen zu schonen.

Rechtskonformität

Unterstützung von Bauunternehmen, Entsorgungsbetrieben und Behörden bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Unsere Schulungen im Bereich Boden:

LAGA PN 98 Schulung

mit abschließendem Zertifikat

Umsetzung der Ersatzbaustoffverordnung in der Praxis

Erfahren Sie hier mehr zu unserer EBV-Schulung in der Umsetzung!
LAGA PN 98 Informationsplattform

Häufige Fragen und Antworten

Unter die LAGA PN 98 fallen hauptsächlich mineralische Abfälle wie Bauschutt, Straßenaufbruch oder Bodenaushub.

Die Einstufung erfolgt anhand von Untersuchungen der chemischen und physikalischen Eigenschaften der Abfälle. Dabei werden vor allem die Schadstoffe überprüft und mit den festgelegten Grenzwerten verglichen.

Die in mineralischen Abfällen enthaltenen Schadstoffe haben unterschiedliche Grenzwerte. Diese sind von der Verwertungsart und dem Verwertungsort abhängig. Wie diese zugeordnet und deklariert werden, können Sie » hier nachlesen.

Wenn Grenzwerte überschritten wurden, darf der betroffenen Abfall nicht ohne weiteres verwertet werden. In diesem Fall muss der Abfall entsprechend behandelt oder auf einer Deponie entsorgt werden, welche für die Aufnahme solcher Abfälle zugelassen ist.

Ja, auch in diesem Fall ist eine Beprobung nach den Vorgaben der LAGA PN 98 erforderlich. Grundsätzlich gilt: Recyclingmaterial muss vor dem Wiedereinbau analysiert und überprüft werden, selbst wenn der Einbau auf demselben Grundstück erfolgt, von dem das Material stammt. Zuständig für die ordnungsgemäße Untersuchung ist der Bauherr, in der Regel also der Grundstückseigentümer. Zusätzlich muss ein Eignungsnachweis gemäß der Ersatzbaustoffverordnung (EBV, vormals LAGA M20 bzw. LAGA Bauschutt) erstellt werden.

Es ist eine Frage offen geblieben?

Haben Sie Fragen, die in unseren FAQ noch unbeantwortet geblieben sind, oder möchten Sie mehr über die Schulung zur LAGA PN 98 erfahren? Schreiben Sie uns, unser Fachteam hilft Ihnen gerne weiter!